Während die Klimakrise, der Rechtspopulismus und die Flüchtlingspolitik schon jetzt den Diskurs beherrschen, sind auch in den Bereichen Sexarbeit, Mobilität, Anti-Genderwahn und Künstliche Intelligenz neue Regulierungen erforderlich
Herbert Kickl (FPÖ). Foto: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de
Cora Kaufmann & Anna Aumair
In ganz Europa sind rechtspopulistische Parteien aktuell so stark wie noch nie seit der Gründung der EU. Von den Niederlanden über Österreich bis nach Italien. Die Gründe dafür sind vielfältig. Was aber überall einheitlich ist, sind die Kommunikationsstrategien der Rechtspopulisten. Es wird immerzu für das sogenannte „Volk“ und gegen die Eliten plädiert. Dadurch fühlen sich Wähler:innen angesprochen, obwohl sie demographisch stark auseinanderdriften.
Wir haben uns im folgenden Podcast die Narrative der FPÖ, ihre Chancen bei der EU-Wahl im Juni und die Gefahren, die mit einer immer größer werdenden rechten Kraft einhergehen, angesehen. Dazu haben wir mit den Politikwissenschaftlern Laurenz Einser-Jedenastik, Walter Ötsch und Anton Pelinka gesprochen.
Nach wie vor gibt es in der Europäischen Union keine funktionierende Zusammenarbeit beim Thema Migration. Das Ergebnis sind unter anderem illegale Pushbacks, bei denen auch Österreich eine unrühmliche Rolle einnimmt.
Knapp 56.000 Asylanträge wurden in Österreich bis Ende November 2023 gestellt. Im Vorjahr waren es rund 112.000, das bedeutet einen Rückgang von 50 Prozent. Gleichzeitig berichtet die EU-Grenzschutzagentur Frontex, dass es 2023 so viele illegale Einreisen von Geflüchteten in die EU gegeben habe wie seit 2016 nicht mehr. Was passiert mit den Personen auf der Flucht?
Viele kommen früher oder später auf Teile der sogenannten Balkanroute. Die Fluchtroute über den Balkan vom Nahen Osten nach Europa bleibt eine der wichtigsten Migrationsrouten. Schlepperkriminalität und Vorwürfe gegen Grenzpolizei aufgrund gewaltsamer Pushbacks zeigen, der Weg für Geflüchtete ist nicht einfach.
Was ist die Balkanroute?
Laut UNHCR bezeichnet die Balkanroute, die Fluchtrouten, die Personen auf der Flucht nutzen, um über den Balkan vom Nahen Osten nach Europa zu gelangen. Auch wenn die Zahlen nicht mehr so hoch sind wie in den Jahren 2015/16 bleibt sie eine wichtige Migrationsroute. So sind beispielsweise zwischen Januar und November 2022 etwa 34.300 Menschen entlang der Balkanroute unterwegs gewesen.
Eine Person, die die Balkanroute kennt und immer wieder vor Ort ist, ist der Rapper Kid Pex, auch Petar Rosandić. Er gründete 2019 die NGO „SOS Balkanroute“. Eine Organisation, die auf zwei Ebenen fungiert, erzählt er im Interview. Zum einen soll Personen auf der Flucht geholfen werden. Zum anderen wolle man auch politischen Einfluss nehmen und „eine Stimme der Menschlichkeit“ in Österreich sein.
Pushback-Vorwürfe gibt es nicht nur gegen Beamt:innen in Kroatien, Serbien oder Ungarn, sondern auch in Österreich. Bei einem Pushback werden flüchtende Personen nach dem Grenzübertritt oft auch durch Gewalt, wieder außer Landes gebracht, ohne die Möglichkeit zu bekommen, einen Asylantrag zu stellen.
Wie Amnesty International berichtet, bestätigte eine Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs das Ausmaß der Verstöße an der österreichischen Grenze gegen das internationale Asylrecht. Die Pushbacks an der österreichisch-slowenischen Grenze würden methodisch Anwendung finden. Ausgelöst wurde dieses Urteil unter anderem vom marokkanischen Asylwerber Ayoub N., der im Herbst 2020 mit sechs weiteren Geflüchteten ohne Dokumente die Grenze von Slowenien nach Österreich übertrat.
Auch Aktivist und Rapper Kid Pex erinnert sich an den Marokkaner, den er später in Bosnien kennengelernt hat. Dorthin wurde die Gruppe rund um Ayoub N. im Rahmen eines „Kettenpushbacks“ abgeschoben. Bei Kettenpushbacks werden flüchtende Personen von einem Land ins nächste abgeschoben, bis sie an eine EU-Außengrenze gelangen. Österreichische Beamt:innen haben die Flüchtenden kurz vor Graz aufgegriffen und an die slowenische Polizei übergeben. Bevor sie über Slowenien und Kroatien bis nach Bosnien abgeschoben wurden, sollen kroatische Polizist:innen die sieben Geflüchteten verprügelt haben. Das erzählt Ayoub N. in einem Interview mit der Rechercheplattform „Tagebuch“.
Menschen- und Völkerrechtsexperte Ralph Janik erklärt an einem Beispiel, warum sich auch Österreich bei einer „Kettenabschiebung“ strafbar mache: „Österreich ist ein Glied in dieser Kette, dann ist Ungarn ein Glied und dann ist Serbien ein Glied. In Serbien werden die Personen vielleicht misshandelt. Vielleicht landen die Geflüchteten irgendwann in Libyen und werden dort misshandelt. Man darf kein einziges Glied in dieser Kette sein.“ Daher zähle das Argument nicht, dass man nur in ein sicheres Land abschieben würde, wenn man wisse, dass dieses „Glied“ zu weiteren „Gliedern der Kette“ führe. „Wenn dann irgendwann der Mensch unmenschlich behandelt wird, dann macht man sich genauso menschenrechtlich verantwortlich,“ so Ralph Janik.
Ähnliches wie Ayoub N. geschah dem Somalier Amin N. im Juli 2021. SOS Mitmensch beschreibt, dass der damals 17-Jährige mit fünf weiteren Geflüchteten die österreichisch-slowenische Grenze überquerte. Auch diese Gruppe wurde von der österreichischen Polizei aufgegriffen und nach Slowenien zurückgebracht, wo Amin N. inzwischen Asyl erhalten habe.
In beiden Fällen entschied das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass die Zurückweisungen durch die heimischen Beamt:innen rechtswidrig waren. Zusätzlich urteilte der österreichische Verfassungsgerichtshof, dass Pushbacks in Österreich „teilweise methodische Anwendung“ finden würden. Ein Urteil, das zumindest auf österreichischem Boden Wirkung zeigt, findet Kid Pex. Seither seien ihm keine Berichte von Pushbacks an der österreichisch-slowenischen Grenze untergekommen.
Ad-hoc-Entscheidungen statt Asylverfahren?
Solche Zurückweisungen verstoßen gegen internationales Recht, denn ein Schutzsuchender darf an den Grenzen Europas nicht ohne Grund zurückgewiesen werden. Völkerrechtsexperte Ralph Janik erklärt: „Man muss davor prüfen, ob ein Asylgrund vorliegt.“ Auch wenn kein Asylgrund aufgrund der offiziellen Gefahren im Herkunftsland vorliegen würde, müsse man prüfen, ob das Zurückbringen ein Risiko in sich birgt: „Manchmal ist jemand ein Flüchtling, obwohl das Herkunftsland gar nicht so gefährlich ist. Trotzdem kann ein Schutzsuchender in dem Land, in das er gebracht wird, erniedrigend behandelt werden, gefoltert werden oder schlechte Gefängnisbedingungen zu erwarten haben.“ Wenn Asylwerbende zurückgewiesen werden, ohne einer solchen Prüfung zu unterlaufen, verstoße das gegen internationales Recht.
Was sagt das Innenministerium?
Solch eine erniedrigende Behandlung könne nicht nur in Ländern außerhalb der EU erwartet werden, meint Janik. „Das ist vor allem bei Griechenland und auch Ungarn ein Problem, dass die Bedingungen nicht gut genug sind, zum Beispiel in Flüchtlingsunterkünften,“ führt der Völkerrechtsexperte aus. Mit Ungarn arbeitet Österreich im Rahmen der sogenannten „Operation Fox“ zusammen.
Als bereits im Sommer feststand, dass die Asylanträge in Österreich von 2022 auf 2023 deutlich zurückgehen würden, ortete das Innenministerium die Gründe dafür auch in dieser Zusammenarbeit im österreichisch-ungarischen Grenzgebiet. Im Rahmen der „Operation Fox“ sollen heimische Polizist:innen im Nachbarland Ungarn und in Kooperation mit den dortigen Behörden Geflüchtete aufgreifen und Schlepperei bekämpfen. Wie das Ö1-Morgenjournal im Juli 2023 berichtete, werfen ungarische NGOs den österreichischen Kräften vor, dass sie damit indirekt an illegalen Pushbacks der ungarischen Behörden beteiligt seien.
Gegenüber Ö1 und später bei einer Pressekonferenz wies Gerhard Karner als zuständiger Innenminister die Vorwürfe zurück: „Unsere Aufgabe ist es – die Aufgabe der österreichischen Polizei –, die österreichischen Grenzen zu sichern, das tun wir aber auch auf ungarischem Staatsgebiet“, sagte der Innenminister. Dadurch seien auch die Asylantragszahlen in Österreich gesunken. Rund 70 Schlepper:innen seien im Zuge der „Operation Fox“ in Ungarn im ersten Halbjahr 2023 festgenommen worden.
Ralph Janik sagt zu den Vorwürfen, dass Österreich als EU-Binnenland häufig argumentiere, dass „hier um Österreich herum alles ungefährlich ist. Aber natürlich können auch andere EU-Länder erniedrigende Behandlung haben.
Vorwürfe gegen Ungarn
Um Ungarn zu schützen, gründete Victor Orban 2022 die sogenannten „Grenzjäger“. Grund dafür sei dem ungarischen Ministerpräsidenten zufolge der enorme „Migrationsdruck“, der in dem Land herrsche. Die Einheit soll „illegale Einwanderung“ verhindern. Einsatzbereit sei die Truppe schon nach einer vierwöchigen Einschulung. Wer Teil der Grenzjäger werden will, muss unbestraft sein, eine ungarische Staatsbürgerschaft besitzen und darf das Maximalalter von 55 Jahren nicht überschreiten. Kid Pex spricht hierbei von einer „Expressausbildung“. Auch bei der Rekrutierung sieht der Aktivist ein Problem, denn angeworben sollen die Personen mit „Türsteherästhetik“ auf „Bierzeltfestivals“ werden.
Einsatzgebiet dieser „Grenzjäger“ ist die Südgrenze Ungarns zu Serbien. Dort befindet sich auch die etwa 165 km lange Grenzanlage zum benachbartem Serbien berichtet die NZZ. Die Grenze zu Serbien wird mit einem Stacheldrahtzaun getrennt. Kurz davor, ein abgesperrtes Areal mit blauen Containern. “Asylkoordination“ zufolge dienen die Container als Unterbringung für die Personen, die nach Serbien abgeschoben werden sollen. Prekäre Zustände lassen sich aus einem Bericht des Mediums rauslesen. Demzufolge würden die Geflüchteten „eingesperrt und abgefertigt“ werden. Auch „physische Gewalt findet dort statt“, wie Milica Švabić, eine Anwältin, die die dortige Situation beobachtet, schildert. Erfahrungsberichte erzählen außerdem von Drohungen und Entblößungen, so soll beispielsweise ein ungarischer Beamter auf eine geflüchtete Person uriniert haben, erzählt Švabić. In einer Mitteilung von Ärzte ohne Grenzen heißt es, dass man in der Grenzregion 500 durch ungarische Beamt:innen Verletzte behandle.
Ungarn wurde bereits mehrere Male vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen seines Umgangs mit Asylbewerbenden verurteilt.
„Wir wollen die Drecksarbeit nicht selbst machen“
Österreich würde sich grundsätzlich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte halten, so Menschen- und Völkerrechtsexperte Ralph Janik. Daran merke man allerdings, „dass man das {Pushbacks} nicht gleich in Österreich machen will oder an der österreichischen Grenze.“ Es solle aus der Wahrnehmung der Bevölkerung gehalten werden. „Daran scheinen wir ein hohes Interesse zu haben. Wir wollen die Drecksarbeit nicht selbst machen,“ sagt Janik.
Zur europäischen Anti-Gender-Bewegung und warum sie bei der EU-Wahl eine Rolle spielt
Vor der Türkis Rosa Lila Villa in Wien-Mariahilf versammeln sich im April 2023 rechte Gruppen, christliche Fundamentalisten und besorgte Eltern in aufgeheizter Atmosphäre. Die Spannung liegt greifbar in der Luft. Der Grund ihres Zusammentreffens ist eine Demonstration gegen eine geplante Kinderbuchlesung, die von einer Drag-Queen gehalten werden soll. Die Empörung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen ist deutlich zu spüren. Sie sind entschlossen, gegen das zu kämpfen, was sie als „Perversionen“ und „Frühsexualisierung“ von Kindern ansehen.
Hinter all diesen Ereignissen verbirgt sich ein transnationales Phänomen, das sich in ganz Europa verbreitet. Wissenschaftler:innen im Bereich der Politik nennen dies die „transnationale Anti-Gender-Bewegung in Europa“. Aber was steckt genau hinter diesem Begriff? Wer sind die Akteure, was treibt sie an und welche Ziele verfolgen sie? Welche Wirkung haben sie auf die Gesellschaft und welche Rolle spielen sie für Europa und besonders bei der EU-Wahl 2024?
In diesem Beitrag werden die grundlegenden Fragen zur europäischen Anti-Gender-Bewegung aufgegriffen. Wir schauen genauer hin, wie diese Bewegung entstanden ist, welche Motivationen und Ziele dahinterstehen und welche Auswirkungen sie auf Europa im Jahr 2024 und der bevorstehenden EU-Wahl haben könnte.
Als Expertin für dieses Thema haben wir mit der Politikwissenschaftlerin Marion Löffler gesprochen.
Was ist die „Anti-Gender-Bewegung“?
In diesem Kurzvideo erklärt Afifa Akhtar, was die Anti-Gender-Bewegung genau ist und welche Ziele sie verfolgen.
Wie ist die Anti-Gender-Bewegung entstanden und welche Länder in Europa sind betroffen? Afifa Akhtar erklärt die Hintergründe in diesem Kurzvideo.
Wer sind die Akteur:innen hinter der Anti-Gender-Bewegung? Welche Gruppen spielen eine Rolle? Antworten auf diese Fragen liefert Afifa Akhtar in diesem Kurzvideo.
Was bedeutet die Bewegung für Europa/ die EU-Wahl 2024?
Wie schaut es für die zukünftige Politik Europas im Thema Gender aus? Welche Entwicklungen kann man erwarten? Amira Ali fasst die wichtigsten Fakten dazu zusammen.
Info: Gender Mainstreaming
Laut dem Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung ist Gender Mainstreaming
"ein politisches Programm und Instrument, das auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zielt. Grundgedanke ist, dass die (möglichen) Auswirkungen aller politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entscheidungen
auf die unterschiedlichen, männlichen bzw. weiblichen Lebensbedingungen zu berücksichtigen sind. Ziel ist somit nicht nur die statistische Gleichstellung, sondern v. a. die Anerkennung
der unterschiedlichen Interessen
und Lebenssituationen von Frauen und Männern."Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Welchen Einfluss hat die Anti-Gender-Bewegung auf die Gesellschaft?
Inwieweit ist die Anti-Gender-Bewegung ein gesellschaftliches Thema? Was kann als Gesellschaft gemacht werden? Amira Ali stellt eine Strategie vor.
Update (Stand 26.01.2024):
Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer möchte ein Genderverbot in der Verwaltung durchziehen. Dabei sollen das Binnen-I, Sternchen und Doppelpunkt abgeschafft werden. Das Verbot soll insbesondere für behördliche Schreiben und Universitätsarbeiten gelten.
Eine Reise mit dem Zug durch Europa? Das ist teuer und kompliziert. Seit einigen Jahren versucht die EU, die Verkehrswende voranzutreiben. Mittels einheitlicher Standards will sie aus dem Fleckerlteppich, das die europäischen Zugverbindungen aktuell darstellen, ein gut abgestimmtes europaweites Eisenbahnnetz machen. Die Umsetzung geht jedoch nur schleppend voran. Ein junger Gründer und ein Experte für Bahnmobilität erklären, was falsch läuft.
Bis 2030 soll das transeuropäische Kernnetz fertiggestellt werden (c) Adobe Stock
Elias Bohun ist 23 Jahre alt und Start-Up Gründer. Als er vor einigen Jahren mit dem Zug nach Vietnam reiste, wurde ihm auf einen Schlag bewusst wie kompliziert internationale Bahnreisen eigentlich ist. Verbindungen existierten zwar, Planung samt Ticketbuchung waren jedoch so aufwendig, dass er in kurzer Zeit zum Experten für das europäische und weltweite Zugnetz avancierte. Nach seiner Rückkehr entwickelte er ein Geschäftsmodell daraus. Anfangs stellte er für Freunde und Bekannte noch gratis Reisepläne zusammen. Als die Anfragen jedoch immer mehr wurden, beschloss er, gemeinsam mit seinem Vater ein Online-Reisebüro zu gründen. Kurze Zeit darauf entstand die Vision einer Online-Buchungsplattform für internationale Zugreisen. Mit einem mittlerweile sechsköpfigen Team versucht er nun seit einigen Jahren, diese Idee umzusetzen. Die fehlenden Standards in Europa machen ihm jedoch zu schaffen.
Die EU hinkt ihren eigenen Zielen hinterher
Zugfahren liegt ohne Frage im Trend. Das bestätigen überfüllte und frühzeitig ausgebuchte Züge. Mit ein Grund dafür ist, dass die Bahn das nachhaltigste Verkehrsmittel darstellt. Trotz der großen Nachfrage ist eine Reise mit dem Zug aber deutlich komplizierter und meistens teurer als mit allen anderen Verkehrsmitteln. Die Probleme sind vielfältig: Vom Ticketkauf über technische Unterschiede bei den Gleisen, Stromnetzen und Zugsicherungssystemen bis hin zu Sprachbarrieren des Personals. Bereits 1996 hat die EU eine Verordnung für ein Transeuropäisches Verkehrsnetz (kurz TEN-V) ins Leben gerufen. Hintergrund ist die Umsetzung eines europaweiten Verkehrs- samt Eisenbahnnetzes. Bislang scheiterte die EU jedoch an der Umsetzung.
„Auch wenn man willens ist zu reisen und bereit ist, zusätzliche Stunden im Zug zu verbringen sowie mehr zu zahlen, dann scheitert man trotzdem häufig daran, an ein Ticket zu kommen“
Thomas Preslmayr, Experte für Bahntechnologie
Eine Zugreise buchen ist kein leichtes Unterfangen
Stellen Sie sich vor, Sie wollen mit dem Zug nach Spanien reisen. Schritt eins wäre das Suchen einer passenden Verbindung. Das klingt machbar, doch bereits hier können die ersten Probleme auftreten. Denn in vielen Ländern seien Fahrplandaten falsch oder nicht verfügbar, erklärt Elias Bohun: „Das ist ein Riesenproblem, weil man gar nicht die sinnvollste Route findet.“ Zusätzlich zu den fehlenden Fahrplänen erschweren undurchsichtige Ticketpreise den Buchungsprozess. Teilweise würden verschiedene Unternehmen unterschiedliche Preise für dieselbe Strecke anbieten. Auch sei entscheidend, an welchem Tag man reisen möchte. Denn Sonderangebote wie die Sparschiene gäbe es nicht jeden Tag, sagt Bohun.
Thomas Preslmayr ist Experte für Bahntechnologie und Mobilität an der Fachhochschule St.Pölten. Er bestätigt Bohuns Schilderungen. „Auch wenn man willens ist zu reisen und bereit ist, zusätzliche Stunden im Zug zu verbringen sowie mehr zu zahlen, dann scheitert man trotzdem häufig daran, an ein Ticket zu kommen“. Viele Buchungssysteme seien nicht miteinander kompatibel und die Anbieter hätten auch keinen Anreiz dies zu ändern. Darüber hinaus gibt es strategische Interessen der Unternehmer, die Tickets der Konkurrenz nicht anzubieten. Beispielsweise zeigt die Westbahn die Fahrten der ÖBB nicht an.
Ticketbuchung, Infrastruktur und betriebliche Vorschriften erschweren das Zugreisen innerhalb Europas (c) Adobe Stock
Sogenannte Buchungsfenster erschweren vor allem das langfristige Planen einer Reise. „In Großbritannien haben sie das Buchungsfenster auf 45 Tage reduziert. Das heißt, das Ticket kann erst rund eineinhalb Monate vor Abreise gekauft werden. Das ist vollkommen bescheuert. Flüge kann man teilweise schon ein halbes Jahr vorher buchen – aber immer noch keinen Nachtzug nach Italien für Februar“, ärgert sich Bohun (Stand Anfang Dezember 2023). Um das zu verhindern, wünscht sich der Start-Up Gründer ein Buchungsfenster von mindestens sechs Monaten. Zusätzlich fordert er auch die Umsetzung eines europaweit gut durchgetakteten Fahrplans. In Frankreich orientiere sich der Fahrplan an der Nachfrage. Gibt es keinen Bedarf, würden keine Züge eingetaktet. „Das klingt smart, ist es aber nicht, weil es einfach unzuverlässig ist“, erklärt Bohun.
Probleme soweit das Auge reicht
Doch wer glaubt, dass alleine das Buchen von Zugreisen ein Problem ist, der irrt. Aktuell gleicht das europäische Zugnetz einem Fleckerlteppich. Hier ein paar gut ausgebaute Strecken, dort neue Verbindungen. Aber kein gut verbundenes Netz. Das Hauptproblem: Fehlende Standards. Die nicht vorhandene Infrastruktur spielt dabei eine wesentliche Rolle. Aber auch auf betrieblicher Ebene könnten die Länder kaum unterschiedlicher sein.
Zugsicherungssysteme, Stromnetze und Schienenbreiten. Das alles variiert in Europa. Bei Grenzüberschreitungen müssen Loks und Waggons gegebenenfalls also ausgetauscht oder aufgerüstet werden. Zum Beispiel ist Deutschland das einzige Land mit dem gleichen Zugsicherungssystem wie Österreich. Für Verbindungen zu allen anderen Nachbarländern brauche es eine entsprechende Ausrüstung auf der Lok, wie Preslmayr erklärt. Hinzu kommen verschiedene Betriebsvorschriften in den einzelnen Ländern. In der Regel wird für das Personal ein Sprachniveau auf Level B2 vorgeschrieben. Das führt dazu, dass ZugbegleiterInnen und LokführerInnen an der Grenze abgelöst werden müssen. Das kann manchmal mehr, manchmal weniger umständlich sein. Auf einer Strecke von Kärnten nach Italien müsse das Zugpersonal nach etwa einer halben Stunde Fahrzeit wechseln. „Das ist nicht sonderlich effizient“, sagt der Experte.
Was ist ein Zugsicherungssystem?
Zugsicherungssysteme sind dazu da, Zugfahrten technisch abzusichern. Zum einen wird dadurch abgesichert, dass nur ein Zug pro Gleis unterwegs ist, zum anderen wird die Geschwindigkeit sowie das Bremsverhalten stetig überwacht und im Notfall automatisch eingegriffen.
Doch was tun dagegen?
Der Weg zu einem einheitlichen europäischen Zugnetz ist steinig. Handlungswillig ist die EU aber dennoch. Die 1996 ins Leben gerufene Verordnung für transeuropäische Netze (TEN-V) hat die Umsetzung eines europäischen Verkehrsnetzes samt europäischen Zugnetz zum Ziel. Dafür sollen europaweit neun sogenannte Kernkorridore gebaut werden. Sie bilden zusammen das transeuropäische Zugnetz. Vier davon verlaufen durch Österreich. Laut Plan sollen bei den „Korridor-Bemühungen“ dann auch Technik und Infrastruktur vereinheitlicht werden. Bereits 2030 soll das Kernnetz fertiggestellt werden, 2050 dann das Gesamtnetz.
Der Experte für Bahntechnologie hält die Einhaltung der Ziele der TEN-V jedoch für unrealistisch. Die „Korridor-Einigung“ gäbe es schon einige Jahre. Nun mache die EU Vorgaben, wie die Infrastruktur auf den Korridoren auszusehen habe. „An diesen Vorgaben arbeiten sich die Länder jetzt seit Jahrzehnten ab und versuchen dieses Netz aufzubauen“, erklärt Preslmayr. Nichtsdestotrotz würden sich die einzelnen Staaten auf jene Bereiche konzentrieren, die für sie am wichtigsten seien. „Und das sind meistens die Binnenrelationen zwischen der Hauptstadt und den wichtigsten Landes-, Regions- und Provinzhauptstädten. Nur ganz vereinzelt gibt es auch Strecken, die über die Grenze führen. Dadurch entstehen dann Lücken zwischen den Ländern, für die sich niemand wirklich verantwortlich fühlt“, sagt Preslmayr.
„Die Nachfrage ist explodiert. Alle wollen Zugfahren. Das liegt daran, dass voll angekommen ist, dass Zugfahren super ist. Und jetzt muss nur noch das Angebot Schritt halten“
Elias Bohun, Start-Up Gründer
Minischritte Richtung europäisches Zugnetz
Am 19. Dezember 2023 einigte sich die EU-Kommission nach zweijährigen Verhandlungen auf neue Leitlinien für die TEN-V. Unter anderem wurde die Einführung eines europäischen Eisenbahnverkehrleitsystems sowie eine europäische Regelspurweite beschlossen. Zusätzlich gibt es eine neue Zwischenfrist für das Jahr 2040. Bis dahin sollen die Lücken im Bahnnetz geschlossen werden. Preslmayr ist jedoch skeptisch: “Es geht zu langsam, ganz einfach. Ja, irgendwann werden einmal diese grenznahen Abschnitte in Angriff genommen werden und das Zugsicherungssystem wird schrittweise vereinheitlicht, aber es kostet alles sehr viel Geld und geht dementsprechend langsam.“
Die Nachfrage und das Angebot
Elias Bohun lässt sich trotzdem nicht entmutigen. Seine Vision ist eine Online- Plattform, die Preise vergleicht und Möglichkeiten zur individuellen Routenplanung bietet. Auch wenn immer wieder Schwierigkeiten auftreten und das europäische Zugnetz aktuell noch zu wünschen übrig lässt, ist er zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team arbeitet er auf Hochtouren. Von der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft gab es einen Zuschuss samt Kredit. Der Launch der Website ist für das Frühjahr 2024 geplant. Der junge Gründer ist überzeugt vom Zugfahren und damit nicht alleine. „Die Nachfrage ist explodiert. Alle wollen Zugfahren. Das liegt daran, dass voll angekommen ist, dass Zugfahren super ist. Und jetzt muss nur noch das Angebot Schritt halten“, sagt der 23-Jährige.
Ein Bericht von Victoria Legat, Katharina Fallmann und Sebastian Deiber
Klimapolitik spielt bei der EU-Wahl dieses Jahr eine große Rolle. Nicht zuletzt wegen der (Klebe-)Aktionen der Letzten Generation wird das Thema in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. Umstritten ist, ob die Aktionen etwas bringen. Was sagt einer der Aktivisten dazu? Der 24-jährige Grazer Student Valentin Bast hat sich schon 23-mal festgeklebt.
Wie beurteilen Sie die Klimapolitik in Österreich? VALENTIN BAST: Nicht gut, sonst würde ich keinen Aktivismus machen. Die CO2-Emissionen sind ungefähr gleich hoch wie 1990. Es hat sich sehr, sehr wenig getan. Kleine, temporäre Erfolge werden dann ziemlich aufgebauscht. Zum Beispiel hat es 2022 eine kleine Reduktion gegeben, weil durch die Energiekrise weniger Leute Auto gefahren sind. Und dann sagt die Politik: „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Dabei gibt es kein Indiz dafür. Die Lage, in der wir uns befinden, ist ein absoluter Wahnsinn.
Infobox: Der europäische Plan gegen den Klimawandel Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein, das wurde 2019 im Europäischen Rat beschlossen. Ein Jahr später einigte man sich auf einen Zwischenschritt: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. 2021 trat dann das Europäische Klimagesetz in Kraft. Damit sind die EU-Länder rechtlich verpflichtet, diese Klimaziele zu erreichen. Umweltorganisationen und Klimaexpert:innen kritisieren, dass das österreichische Klimaschutzgesetz 2020 ausgelaufen ist und es seitdem keine Neuauflage gibt. Dennoch hat die aktuelle Bundesregierung aus ÖVP und Grünen versprochen, dass Österreich bis 2040 klimaneutral werden soll.
Wie sind Sie zur Letzten Generation gekommen? Ich habe durch Social Media mitbekommen, dass ein Freund Klimaaktivismus macht. Er hat mir dann erzählt, dass es in Wien die Letzte Generation gibt. Dann waren wir hier und haben die kennengelernt und ich fand die sehr gut. Mit dem Klima beschäftige ich mich schon lange, aber Aktivismus habe ich davor nie gemacht. Das war am Anfang sehr fremd für mich. In meinem Kopf war eine Lücke zwischen Problemerkennung und als Individuum etwas daran ändern. Jedenfalls habe ich im Oktober 2022 mit einem Freund die Subgruppe der Letzten Generation in Graz gegründet. Und ich bin bundesweit fürs Spenden sammeln zuständig.
Woher kommt die Idee der Klebeaktionen, die die Letzte Generation macht? Aus England, dort sind die Bewegungen auch am stärksten. Es gibt ein internationales Netzwerk namens A22, weil es im April 2022 gegründet wurde. Kurz davor kam der sechste Weltklimabericht heraus, der besonders dramatisch war. Das war in vielen Ländern gleichzeitig der Auslöser, etwas noch Störenderes als die bisherigen Bewegungen zu machen. In Europa sind viele dabei wie Deutschland, die Schweiz, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Dänemark und Großbritannien. Aber auch die USA, Kanada und Neuseeland. Wir agieren zwar unter dem gleichen Namen und tauschen uns viel aus, aber wir sind komplett autonom von den anderen.
Wie oft haben Sie sich schon auf die Straße geklebt?
Der Letzten Generation wird immer wieder vorgeworfen, die Leute damit gegen sich aufzubringen und damit das Gegenteil ihres Zieles zu erreichen. Wie sehen Sie das? Ich habe bis jetzt noch keine einzige Studie gesehen, die bestätigen würde, dass der Klimaschutz deswegen an Beliebtheit verlieren würde. Widerstand ohne Gewalt hat in der Vergangenheit oft funktioniert, das sieht man etwa an der Frauenbewegung. Wenn das eine Taktik ist, die messbar funktioniert hat, finde ich das gut.
Klimaministerin Leonore Gewessler bezweifelt das. Ich kann sie leider nicht verstehen. Die legalen Wege des Demonstrationsrechts haben nicht den notwendigen Erfolg gebracht. Deswegen sehen wir uns gezwungen, den Alltag zu stören. Wir machen das auch nicht gerne, aber entweder es gibt möglichst schnell eine ökologische Wende oder wir werden von unserer Umwelt grauenhaft bestraft.
Werden Sie bei den Protesten auch persönlich kritisiert oder attackiert?
Ich wurde schon rumgeschubst und ich bekomme Todesdrohungen. Am Anfang hat mich das extrem beschäftigt, aber man kriegt eine dicke Haut. Wenn du es zum 25. Mal hörst, ist es irgendwann nicht mehr so dramatisch. Man setzt sich immer eine Grenze, wo man sagt, das geht zu weit. Dann wird diese Grenze übertreten und man kommt damit klar und es ist okay. In den sozialen Medien werden die Leute auch relativ übergriffig, aber ich lese mir einfach die Kommentare nicht mehr durch.
– Valentin Bast
Waren Sie auch schon mal im Gefängnis wegen einer Klebeaktion? Ja. In Wien bringt die Polizei uns nach einer Blockade ins Polizeianhaltezentrum. Aber nur bis zum Abend. Wenn die Gefahr besteht, dass du deine Straftat wiederholst, darfst du 24 Stunden weggesperrt werden. Aber normalerweise sind das so sieben, acht Stunden.
Wie war das für Sie? Am Anfang schon verrückt, aber man gewöhnt sich daran. Eigentlich ist es ganz lustig mit den anderen in der Zelle.
Martha Krumpeck, Gründerin der Letzten Generation in Österreich, saß in Deutschland ein paar Wochen in Haft. In Deutschland sind die Gesetze anders. Wenn du dich da auf die Straße setzt, fällt das unter Nötigung. Weil auch passives Eingreifen als Gewalt definiert wird. In Österreich hingegen musst du aktiv auf jemanden zugehen und ihm Gewalt antun. ÖVP und FPÖ fordern hier das Gleiche wie Deutschland. Wobei das juristisch ein Blödsinn ist, weil bei uns die Grundstruktur der Gesetze anders ausgelegt ist.
Wie finden Sie es, dass es in Europa möglich ist, für eine Demonstration ins Gefängnis zu gehen? Nicht gut, in England ist es erst richtig verrückt. Es gibt die sogenannten „Marchers“, die aus Protest sehr langsam gehen, und die werden dafür schon eingesperrt. Monatelang, weil sie sich für ihre Zukunft und die ihrer Liebsten und die Menschheit allgemein einsetzen, indem sie friedlich eine Straße runtergehen. Das wird symbolträchtig und es steckt Leute an.
Infobox: Klima in den Wahlprogrammen der österreichischen Parteien Für die Grünen geht eine Klimaaktivistin, Lena Schilling, als Spitzenkandidatin ins Rennen. An der Straße klebt sie sich aber nicht fest. Das halte sie nicht für die Lösung, gibt sie in mehreren Interviews an. ÖVP-Spitzenkandidat Reinhold Lopatka hat das Thema Klimawandel in sein Wahlprogramm aufgenommen, spricht sich aber gegen das „Diktat der Straße“ durch „Klimakleber“ aus. Auch die SPÖ hat sich klar zum Green Deal bekannt. Spitzenkandidat Andreas Schieder weist auf die hohen Kosten hin, die entstehen würden, wenn man die Ziele nicht erreichen würde. Der vor wenigen Tagen von der FPÖ präsentierte Spitzenkandidat Harald Vilimsky positionierte sich in der Vergangenheit gegen „Brüssels Öko-Protektionismus“.
Denken Sie, dass die Letzte Generation das Ergebnis der EU-Wahl beeinflussen kann? Nein, das glaube ich nicht. Schön wär’s. (lacht) Unsere Forderungen gehen halt nur an unsere Bundesregierung und das ist auch in den anderen Ländern so. Und solange Deutschland oder Frankreich nicht sagen, sie machen ernst, wird sowieso nichts passieren. Denn einzelne Regierungen beeinflussen sehr stark.
Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, unser Leben in vielen Bereichen zu verändern. Sie kann dabei helfen, komplexe Probleme zu lösen, effizienter zu arbeiten sowie auch gänzlich neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Allerdings birgt KI auch Risiken, wie Manipulation, Diskriminierung oder Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen.
Um diese Risiken zu minimieren und KI optimal zu nutzen, hat die Europäische Union kürzlich den EU-AI Act beschlossen. Dieses Gesetz zur Regulierung von KI repräsentiert den ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI weltweit. Er legt fest, wie KI-Systeme entwickelt und genutzt werden dürfen. So müssen sämtliche KI-Systeme künftig den EU-Vorschriften und dem neuen AI Act entsprechen. Das Gesetz soll noch 2024 in Kraft treten.
Ziele des EU-AI Acts
Die Ziele des EU-AI Acts sind unter anderem die Sicherstellung, dass Menschen durch KI-Systeme keine negativen Auswirkungen auf ihre Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte erfahren. Während mögliche Manipulationen und Diskriminierungen verhindert werden sollen, wird es auch zur Festlegung ethischer Grundsätze für Entwicklung und Nutzung von KI kommen. Schließlich soll auch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Entwicklung und Verwendung von KI entstehen. Das bedeutet, dass Nutzer und Nutzerinnen über die Funktionsweise von entsprechenden Systemen, verwendeten Daten sowie Risiken, die mit der Verwendung verbunden sind, informiert werden müssen.
Risikokategorien des EU-AI Acts
Der EU-AI Act unterteilt KI-Systeme primär in drei Risikokategorien:
wesentliches Risiko (inakzeptabel): Hierunter fallen KI-Systeme, die sich gravierend negativ auf die Grundrechte von Menschen auswirken können. Das betrifft etwa KI-Systeme, welche in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sowie auch Überwachungssysteme. Untersagt ist auch die Nutzung von KI-Systemen durch Behörden zur Bewertung oder Klassifizierung von Vertrauenswürdigkeit natürlicher Personen („Social Scorings“).
erhebliches Risiko (hoch): Diese Stufe betrifft KI-Systeme, die immer noch ein hohes Risiko hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte von Menschen haben können. Darunter fallen zum Beispiel die Würde des Menschen, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
geringes Risiko (eingeschränkt): KI-Systeme, die unter geringes Risiko eingestuft werden, haben keine negativen Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte von Menschen. Dazu gehören etwa KI-Systeme, die zur Verarbeitung personenbezogener, nicht sensibler Daten eingesetzt werden. Der EU-AI Act fordert jedoch, dass auch KI-Systeme mit geringem Risiko sicher sein müssen, sofern sie in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Risikoklassen des EU-AI Acts
Der EU-AI Act wird als Meilenstein der KI-Regulierung angesehen. Die Idee ist, dass dieses Gesetz auch als globales Vorbild für andere Länder dienen soll. Aber was bewirkt nun der EU-AI Act?
Prof. Stefan Woltran, Co-Direktor des Zentrums für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (CAIML) der TU Wien erzählt im Interview was er vom neuen EU-AI Act hält, was er immer noch für problematisch empfindet und vieles mehr.
Herr Woltran, Sie beschäftigen sich schon sehr lange mit künstlicher Intelligenz und hatten auch bereits verschiedene Professuren an unterschiedlichen Fakultäten inne. Empfinden Sie den aktuellen EU-AI Act auch als Meilenstein der KI-Regulierung und sollte er Ihrer Meinung nach als Vorlage für andere Länder gelten?
Woltran: Ja, ich denke tatsächlich, dass Europa mit dem AI Act Pionierarbeit geleistet hat. Es ist natürlich sehr herausfordernd, diese vielschichtige Technik, die jetzt eigentlich in alle Lebensbereiche eindringt, einem Regularium zu unterwerfen. Dementsprechend denke ich, dass diese grundlegende Idee, die KI-Systeme eher mal von der Anwendungsseite her zu klassifizieren und nicht notwendigerweise von ihrer darunterliegenden Methodik, eine gute Idee ist. Die Einteilung in die vier Risikogruppen erscheint mir auch als eine sehr gute Sache. Ich denke auch, dass Lehren gezogen wurden, aus dieser Geschichte, was u.a. Social Media betrifft, wo zu lange im rechtsfreien Raum Dinge möglich waren und es im Nachhinein halt schwieriger ist, die Sachen zu ordnen. Gerade die Large Language Models haben ja zu einem Verzögern, bzw. fast zu einem Scheitern des AI Acts geführt, weil diese in der Phase der Vorbereitung des EU-AI Acts ja noch gar nicht so am Schirm waren.
Welche Herausforderungen und Hürden sehen Sie bei der Umsetzung des EU-AI Acts?
Woltran: Es sind ja diese Transparenzauflagen relativ konkret ausformuliert. Man muss die Daten offenlegen, Maßnahmen treffen und belegen, Fairness und Bekämpfung von Diskriminierung berücksichtigen, gewisse Sicherheitsprüfungen sind notwendig und das muss auch zertifiziert werden. Und was ich auch sehr spannend und gut finde ist, dass auch die Energieeffizienz eine Rolle spielt. Dass man das zumindest offenlegen muss, wieviel Rechenleistung z.B. gebraucht wird von diesen Anwendungen.
Wie bewerten Sie die Chancen und Risiken des EU-AI Acts für die Entwicklung von KI?
Woltran: Also z.B. die Nutzung von KI-Systemen Dritter ist etwas das fehlt im AI Act. Auch was in der untersten Risikoklasse eigentlich als kein oder geringes Risiko kategorisiert ist, nämlich Werbung, ist ein Thema. Also wenn KI für Werbung oder Empfehlungssysteme benutzt wird, besteht hier ein gewisses Gefahrenpotenzial hinsichtlich politischer Aspekte, weil dahinter eben das ganze Microtargeting liegt. Aber auch das Sammeln von Daten, um zielgerichtet Werbung anzuzeigen, ist nicht so harmlos, wie man vielleicht glaubt. Wichtige Themen bezüglich denen Europa Chancen hätte, sind eben auch wie man das alles energieeffizienter machen kann, wie kann man einem LLM ein gewisses Regelwerk beibringen, ohne es umständlich trainieren zu müssen.
Gibt es weitere Maßnahmen, die Ihrer Meinung nach ergriffen werden sollten, um die Entwicklung und Nutzung von KI in Europa zu fördern?
Woltran: Ja, also was jetzt Maßnahmen zur Regulierung betrifft, gibt´s jetzt noch so eine Sache, wo Europa natürlich nicht so viel zum Mitreden hat, weil die ganz großen Konzerne nicht bei uns sind. Und zwar geht es um die Tendenz zur Monopolbildung in verschiedenen Bereichen. Das ist jetzt meine persönliche Meinung, aber ich halt es immer noch für sehr problematisch, dass die Daten, die KI-Modelle und die gesamte Userinterkation sozusagen, dass das alles in der Hand einiger Konzerne liegt. Das erscheint mir generell als ein sehr großes Problem. Und noch dazu die Infrastruktur. Eine derartige Situation gibt’s es in anderen Branchen nicht. Hier sollte noch mehr getan werden. Was die Förderung betrifft, sehe ich aufgrund des neuen AI Acts kein großes Hindernis. Es gibt natürlich immer die Rufer, die meinen, das alles sei innovationshemmend, wobei man sich dazu auch fragen kann, bisher war er ja nicht in Kraft und wir sind als Europa hinten nach. Europa hat halt einen gewissen Standortnachteil, aufgrund der Mehrsprachigkeit, welche die Entwicklung von KI-Systemen aufwändiger macht. Das wird immer gern übersehen. StudiVZ zum Beispiel war ein deutsches soziales Netzwerk, was eigentlich genau so groß war wie Facebook, es aber nicht geschafft hat über die Sprachgrenzen hinaus zu funktionieren und zu verbreiten. Vor allem fehlen in Europa auch die großen Kapitalgeber im Unterschied zu den USA. Wir haben hier eine ganz andere Kultur diesbezüglich, was nicht per se schlecht ist. Am Ende sind aber genau jene Leute, die sich beschweren und jammern, diejenigen, die das finanzieren sollten.
Wie groß ist die Gefahr für Europa im Wettkampf über KI-Technologie im Vergleich zum Rest der Welt (primär USA, Israel, China, Russland, Indien) ins Hintertreffen zu gelangen? Die Sorge dabei besteht ja u.a. darin, dass etwaige UnternehmensgründerInnen sich dazu entschließen ihre Unternehmen im Ausland aufzubauen oder bereits bestehende Unternehmen überlegen abzuwandern?
Woltran: Ja, also man darf diese Frage selbstverständlich nicht kleinreden. Aber ich denk mir nur, es wird immer viel gejammert, ohne auch die positiven Beispiele aus Europa zu erwähnen. Es ist ja nicht so, dass in Europa nichts passiert. Es gibt natürlich hochinnovative Sachen wie Tomtom, die bei Navigationsgeräten führend waren. Es gibt DeepL, und noch zahlreiche andere Beispiele. Hier frag ich mich öfter, warum diese medial nicht mehr Aufmerksamkeit bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine reine Regulierungsproblematik ist. Was Europa vor allem auch gut kann, ist, dass es oftmals in gewissen Nischenprodukten führend ist. Beispiel Fertigung, Industrie. Dazu müsste man sich noch genauer überlegen, wie man in Zukunft vorgeht. Wir sind z.B. gut in Green AI. Hier gäbe es noch viel Potenzial, es fehlt aber leider an konkreten strategischen Investments, oft auch am politischen Willen und am Wissen.
Wie schätzen Sie werden China und die USA auf die Regulierung der EU reagieren?
Woltran: Lobbying. China ist da eher entspannt, die schauen sich das wahrscheinlich nicht mal an.
Überlegt wird etwa auch Gesichtserkennung zumindest im militärischen Bereich zu ermöglichen oder in Ausnahmefällen wie etwa bei der Fahndung von Kriminellen zuzulassen. Halten Sie das für problematisch?
Woltran: Generell ja. Wenn diese Sachen gemacht werden können, dann werden sie vielleicht auch dort gemacht, wo es problematisch ist. Wobei der gesamte militärische Bereich ja nicht Teil des AIActs ist. Was man auf staatlicher Ebene erlauben sollte und nicht ist aber eben eine hochpolitische Frage. Hier reden wir von Gesundheitsdaten, Überwachung, usw., immer wissend und sich dem Risiko bewusst, dass halt der Staat nicht immer in guten Händen sein muss. Nichtsdestotrotz fühle ich mich immer noch wohler, solche Daten beim Staat zu wissen, wo man eine gewisse Mitsprache hat und Regierungen gegebenenfalls auswechseln kann, als bei irgendwelchen großen Konzernen.
Manche Experten und Expertinnen meinen überhaupt der Begriff „Künstliche Intelligenz“ sei in erster Linie ein Marketingbegriff, weil man in den 60-er Jahren nach einem passenden Wort gesucht hat, um diese Systeme bekannt werden zu lassen. Wie sehen Sie das? Passt die Definition künstliche Intelligenz für jene Dinge, die wir ebenso bezeichnen?
Woltran: Ja, also der Begriff ist hochproblematisch. Das ist eh eine alte Diskussion. Das war damals von Marketingdenken beeinflusst und aber auch um sich von Kybernetik abzugrenzen. Für die Informatik ist es eher untypisch, einen derart schwammigen Begriff einzuführen, der alles Mögliche umfasst. Um die ganze Breite des Feldes abzudecken, ist es wahrscheinlich gar nicht so leicht einen passenden Begriff zu finden.
Man hört immer wieder KI würde Probleme aufweisen, wenn andere ethnische Gruppen erkannt werden sollen und verweist dazu auf das Trainingsmaterial, welches dafür verantwortlich sein soll. Wäre es nicht normal und sogar wünschenswert, dass eine integre und realitätsnahe generative KI genau das wiedergibt, was in der realen Gesellschaft existent ist und auch derart wiedergibt, wie es dort eben verhandelt wird? Also auch so etwas wie Vorurteile, welche ja auch ihren natürlichen Sinn haben. Würde das Bestreben einer KI einzuprogrammieren, sämtliche Vorurteile, die oft auf Wahrscheinlichkeiten basieren, strikt zu unterlassen und für totale Gleichheit zu sorgen, nicht eine gezielte Verzerrung der Realität bedeuten?
Woltran: Also diese Bias Geschichte ist eine allgegenwärtige und die Frage, ob man das umgehen will oder nicht ist in verschiedene Bereichen wahrscheinlich auch unterschiedlich zu beurteilen. Ich glaube auch nicht, dass man KI-Systeme gezielt belügen oder absichtlich mit verzerrten Daten füttern könnte. Es wird eher in die Richtung gehen – und das ist das, was uns ausmacht – dass wir ja auch mit Daten arbeiten. Alles, was an unbewussten Entscheidungen getroffen wird, funktioniert ja ähnlich wie bei diesen KI-Systemen, wie auch dann, wenn wir bewusst über Sachen reflektieren. Wir haben vielleicht mal eine Bauchgefühl, wissen aber, dass es ein gewisses Regelwerk gibt, welches es zu berücksichtigen gilt. Das versucht man dann abzuwägen. In diese Richtung muss es gehen. Im Endeffekt braucht es eine gewisse Kombination von Methoden, sodass die Systeme die Realität abbilden und diese aber auch proaktiv in ein Regelwerk einbinden können. Es kann aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass man versucht, KI-Systemen gezielt in eine Richtung formen will, die vielleicht auch fragwürdig ist. Idealer wäre es, wenn die KI-Systeme einerseits den Datenaspekt, die Datengetriebenheit erfüllten und andererseits mit einem Weltmodell, einem symbolischen Modell umgehen könnten und damit ihre eigenen Antworten überprüfen, hinterfragen und erklärbar machten. Interessant ist etwa auch etwas, das sich Automation Bias nennt. Das bedeutet, dass Menschen dem Resultat von Computern immer sehr stark vertrauen. Man geht von einer hundertprozentigen Wahrscheinlichkeit, also von Sicherheit aus. Wenn man jetzt diese KI-Systeme hat, die auf gewissen Wahrscheinlichkeiten beruhen, dann ist halt keine Sicherheit, bzw. keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr gegeben, um von tolerablen Ergebnissen zu sprechen.
Eine ganz wesentliche Frage ist auch jene nach dem Urheberrecht. Wie unterscheidet sich diese Problematik jetzt z.B. von Suchmaschinenergebnissen? Im WorldWideWeb werden ja auch bereits unzählige Informationen frei zugänglich gemacht. Könnte man KI-Textgeneratoren, bzw. dessen EntwicklerInnen nicht einfach dazu verpflichten Verweise und Quellen anzugeben?
Woltran: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wenn es jetzt so ist wie bei ChatGPT, dass alle möglichen Dokumente verwendet werden, die irgendwie zugänglich sind und „zugänglich“ da ja relativ großzügig ausgelegt wurde, dann ist das natürlich schon eine andere Dimension. Urheberrechtlich wird das jedenfalls schwierig und technisch kaum umsetzbar, weil die Sprachmodelle nicht dazu gebaut wurden, um dies zu gewährleisten.
Zur Frage von Transparenz und KI: Glauben Sie, es wird uns Menschen in Zukunft überhaupt noch möglich sein, KI-generierte Inhalte von nicht KI-generierten Inhalten zu unterscheiden? Wenn nicht, wäre das problematisch?
Woltran: Die Problematik befindet sich auf mehreren Ebenen, die man ausverhandeln muss. Eine Sache, die oft gar nicht sonderlich Beachtung findet, ist die Frage, wie man reagiert, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse durch KI-Systeme weiterentwickelt werden. Wenn man das dann selbst weder verstehen noch lehren können wird. Das ist eine Frage der Wissenschaftstheorie. Zu KI-generierten Inhalten: Also ich halte es generell für ein Problem, dass man jeglichen Content, dem man im Netz begegnet, misstrauisch gegenüber sein muss.
Alexandra Ebert von mostly ai meinte in einem ZIB-2 Interview, dass der EU-AI Act die Problematiken des Erkennens von Fake News, etc. nicht abdecke. Aber wäre nicht gerade das in Anbetracht der aktuellen politischen, militärischen und gesellschaftlichen Entwicklung der wichtigste Punkt von allen?
Woltran: Ja, das fehlt ein bisschen. Ob die entsprechenden Informationen jetzt falsch sind oder nicht, ist ja schon egal eigentlich. Es reicht ja schon, wenn die Leute in eine gewiss Richtung getrieben werden, Stichwort Filterblasen.
Zur Person: Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Woltran ist Professor für Formal Foundations of Artficial Intelligence am Institut für Logic and Computation und leitet seit 2020 den Forschungsbereich Databases and Artificial Intelligence. Seine Forschung untersucht die formalen Grundlagen logik-basierter Methoden der künstlichen Intelligenz, insbesonders in Bezug auf Komplexitätsanalyse und Algorithmus-Design. 2013 wurde er mit dem FWF START Preis ausgezeichnet und 2018 zum Fellow der European Association for Artificial Intelligence ernannt.
Infobox: Der EU-AI Act ist ein vom europäischen Parlament verabschiedetes Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Die Ziele des EU-AI Act beziehen sich auf Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit, auf Fairness und Ethik sowie auf Transparenz und Gerechtigkeit von KI. Der EU-AI Act unterscheidet zwischen drei Risikostufen von KI-Systemen: inakzeptabel (z.B. Software zur Gesichtserkennung), hoch (z.B. Algorithmen, die über Kreditwürdigkeit entscheiden), eingeschränkt (z.B. Chatbot-Systeme).
Wissenswertes:
Large Language Models (LLM) ist eine Art Sprachmodell, das sich durch seine Fähigkeit auszeichnet, menschenähnliche Sprache für allgemeine Zwecke zu verstehen, zu generieren und darauf zu reagieren. Es kann Textverarbeitungsaufgaben durchführen, Fragen beantworten, Konversationen führen, Texte generieren und vieles mehr.
Microtargeting bezeichnet die gezielte Kommunikation mit Nachrichten, die auf bestimmte Charakteristika einer Person zugeschnittenen sind, um damit beispielsweise das Wahl- oder Kaufverhalten zu beeinflussen. Das kann in sozialen Netzwerken, Internetnachrichtenkanälen oder auch direkt an der Haustür geschehen.
studiVZ war ein soziales Netzwerk für Studenten und Studentinnen. Im November 2005 gegründet, war es neben den später folgenden Plattformen schülerVZ und meinVZ ein Angebot der VZ Netzwerke.
DeepL ist ein Onlinedienst für maschinelle Übersetzung. Betrieben wird er von der Aktiengesellschaft DeepL SE mit Sitz in Köln.
Kybernetik ist nach ihrem Begründer Norbert Wiener die Wissenschaft der Steuerung und Regelung von Maschinen und deren Analogie zur Handlungsweise von lebenden Organismen und sozialen Organisationen
ChatGPT ist ein Chatbot, der künstliche Intelligenz einsetzt, um mit Nutzern und Nutzerinnen über textbasierte Nachrichten und Bilder zu kommunizieren. Er nutzt moderne maschinelle Lerntechnologie, um Antworten zu generieren, die natürlich klingen und für das Gespräch relevant sein sollen.
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